Grauer Hintergrund mit einer goldenen 20 und einem WEPA Logo in rot

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel B2B

teilnahmebedingungen 

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co KG, Am Fichtenstrauch 6-10, 56204 Hillscheid (im Nachfolgenden: WEPA).

2.  Teilnahmeberechtigung

2.1                         

 Teilnahmeberechtigt sind Inhaber von Apotheken und dessen Apothekenpersonal, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Luxemburg und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ein Internetzugang für die Online-Registrierung inkl. Angabe der WEPA-Kundennummer der Apotheke und einer gültigen E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer sind zur Teilnahme erforderlich.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von WEPA, Angehörige dieser Mitarbeiter sowie Teilnehmer, die gemäß Ziff. 4 der Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel ausgeschlossen oder gesperrt sind.

3. Teilnahme an der Aktion

3.1                         

Das Gewinnspiel wird über den WEPA Katalog, das 20 Jahre-Jubiläumsheft für Apotheken und diverse Social Media Kanäle kommuniziert. Die Teilnahme wird über eine Online-Registrierung auf www.aponorm.de/20jahre-gewinnspiel abgewickelt. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen im Rahmen der Online-Registrierung über die oben genannte URL 10 Multiple Choice Fragen rund um die Marke aponorm® KORREKT beantwortet und das Registrierungsformular vollständig ausgefüllt werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos. Teilnahmeschluss ist der 30.11.2024. Nach dem 30.11.2024, 24:00 Uhr, bei WEPA eingehende Online-Registrierungen werden bei dem Gewinnspiel nicht berücksichtigt.

3.2                         

 Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

3.3                           

Die Teilnahme ist nur unter Angabe der vollständigen und wahren Identität des Teilnehmers einschließlich dessen Adresse und Kontaktdaten erlaubt.

4. Ausschluss von der Teilnahme

4.1                           

Personen, die keine Teilnahmeberechtigung haben bzw. gegen die in Ziff. 3 genannten Regelungen verstoßen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

4.2                          

WEPA behält sich das Recht vor, auch andere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Spielteilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindert oder stört.

5. Gewinnermittlung

5.1                           

Aus allen Online-Registrierungen mit KORREKTER Beantwortung von 8 der 10 Multiple Choice Fragen werden 5 Gewinner per Los ermittelt. Die Auslosung erfolgt im Dezember 2024.

5.2                          

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per Telefon. Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung beginnt eine Frist von 14 Tagen, innerhalb der die Gewinner den Gewinn annehmen können.

5.3                           

Soweit der Gewinner den Gewinn innerhalb der Frist gemäß 5.2 nicht annimmt, oder im Falle eines Verfalls des Gewinns (nach Ziff. 7) wird aus den restlichen Online-Registrierungen, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses bei WEPA vorhanden sind, ein Ersatzgewinner gezogen.

6. Gewinn und Gewinnübergabe

6.1                          

Die 5 Gewinner erhalten jeweils einen Wellnessurlaub für 2 Personen im Wert von 2.000 € (Preisgarantie für die aktuell geltenden Preise des Hotel Heinz (abrufbar unter www.hotelheinz.de) bis Ende 2025; Gutscheingültigkeit unbegrenzt. Keine Barauszahlung des Gewinns möglich. An- und Abreise erfolgt eigenständig und auf Kosten des Gewinners) im Hotel Heinz in Höhr-Grenzhausen, der Folgendes beinhaltet:

  • 4 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet & 4-Gänge-Abendmenü im 4 Sterne Superior „Hotel Heinz“ in Höhr-Grenzhausen (Westerwald)
  • Gehobene Zimmerkategorie (Themen- oder Südflügel-Zimmer)
  • Reisezeitraum frei wählbar (abhängig von Zimmerverfügbarkeit zum Wunschtermin)
  • Nutzung Wellness- und Saunalandschaft sowie Fitnessstudio (inkl. Bademantel, Handtücher, Wasser & Tee)
  • Begrüßungsdrink und Hausführung am Anreisetag
  • Teilnahme an täglich wechselnden Vitalprogrammen (z.B. Yoga, verschiedene Fitnesskurse, Meditation u.v.m.)
  • Wanderkarten und Rucksack leihweise
  • Freie Nutzung der Hotelfahrräder solange Vorrat reicht
  • Freies Budget von 300 € für die Hotel-Restaurants, Wellness-Anwendungen oder andere Hotel-Leistungen. Das freie Budget wurde anhand der Zimmerkategorie „Themen- oder Südflügel-Zimmer“ und 4 Übernachtungen mit Wochenende berechnet. Es erhöht/vermindert sich, wenn eine andere Zimmerkategorie und/oder ein Zeitraum ohne Wochenende/Feiertage gewählt wird.

 6.2                         

Die Gewinnübergabe erfolgt per Einschreiben mit Unterschrift oder persönlich über den WEPA Fachberater in der Apotheke des Gewinners.

6.3  

Der Gewinner hat sich bei Übergabe des Gewinners unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises auszuweisen und eine Gewinnbestätigung zu unterzeichnen.

7. Verfall des Anspruchs auf den Gewinn

7.1                           

Sollte eine Gewinnbenachrichtigung scheitern, weil der Gewinner unter der angegebenen Telefonnummer nach mindestens drei Versuchen und – soweit diese erfolglos blieben – ohne Rückruf innerhalb von fünf Werktagen nicht erreicht werden konnte, verfällt der Gewinnanspruch.

7.2                           

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert. Das gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner nicht teilnahmeberechtigt i.S.v. Ziff. 2 der Teilnahmebedingungen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 4 vorliegen oder vorlag.

8. Beendigungs-/ Änderungsmöglichkeiten

8.1                           

WEPA behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Das gilt insbesondere für Gründe, die die konkrete Durchführung des Gewinnspiels verhindern oder stören können.

9. Haftung

9.1                           

WEPA wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

9.2                          

WEPA übernimmt eine Haftung für Recht- und Sachmängel an den Gewinnen gem. den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn WEPA Fehler an den Gewinnen arglistig verschweigt.

9.3                          

WEPA haftet nicht für im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehende Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (bei Personenschäden vorsätzlich oder fahrlässig) von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von WEPA verursacht.  

10.  Datenschutz

WEPA verarbeitet die im Rahmen der Teilnahmekarte erhobenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Information der Gewinner und zur Übersendung der Gewinne.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den bestehenden Betroffenenrechten, werden unter www.aponorm.de/20jahre-gewinnspiel gegeben.

 11. Schlussbestimmungen

11.1                      

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jeweils diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechen für den Fall, dass sich die Bestimmungen als lückenhaft erweisen.

11.2                      

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verarbeitung der persönlichen Daten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne besteht nicht.

11.3                       

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Preise sowie eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist nicht möglich.

11.4                      

 Der Gewinner hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.