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Messtechnische Kontrollprüfung

Sie nutzen Blutdruckmessgeräte gewerblich oder wollen Ihr Privatgerät nach z.B. einem Sturz oder längerer Nutzung auf Funktion überprüfen lassen?

Im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV § 14) müssen Blutdruckmessgeräte im gewerblichen Einsatz (z. B. Arztgeräte, Vorführgeräte etc.) alle zwei Jahre nach Inbetriebnahmen einer messtechnischen Kontrollprüfung (MTK) unterzogen werden, um die zuverlässige Funktionsweise im Rahmen der medizinischen Zweckbestimmung garantieren zu können. 

Achtung: Sie nutzen ein Blutdruckmessgerät auf Rezept, welches Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten bzw. bezuschusst bekommen haben? In diesem Fall greift ebenfalls die Regelung nach § 14 der MPBetreibV, die Ihr Messgerät alle zwei Jahre zu einer messtechnischen Kontrollprüfung verpflichtet. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Krankenkasse, da die MTK eines Rezeptgerätes üblicherweise ebenfalls bezuschusst wird. Ggfs. ist vorab ein Arztbesuch zur Rezeptausstellung nötig. Die Einsendung erfolgt in diesem Fall über Ihre Apotheke vor Ort.

Für Blutdruckmessgeräte, die in Eigenleistung angeschafft wurden, wird die messtechnische Kontrollprüfung aller zwei Jahre ebenfalls empfohlen (keine Verpflichtung), insbesondere bei intensiver, täglicher Nutzung des Geräts oder nach starker physikalischer Belastung wie einem Sturz vom Tisch.

Bitte schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, wenn Sie Ihr/e Blutdruckmessgerät/e für die messtechnische Kontrollprüfung - durch unsere zertifizierten Techniker - einsenden möchten. Sie erhalten Ihr/e Messgerät/e nach Einsendung in der Regel innerhalb von ca. 5-7 Werktage inklusive MTK-Marke sowie Prüfprotokoll für Ihre Dokumentation zurück. Auch Geräte anderer Hersteller sowie Stethoskop-Messgeräte können bei uns geprüft werden.